In Gütersloh werden Radfahrer in den toten Winkel gezwungen
05.12.14Kategorie: Gütersloh
Am Freitag, 5. Dezember 2014, gab es in Gütersloh einen schweren Unfall im Kreuzungsbereich der B61 mit der Marienfelder Straße. Im Verlauf der Marienfelder Straße werden Radfahrer seit September 2012 mittels des Verkehrszeichens 240 auf einen Gehweg gezwungen.
„Durch die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht auf diesem kurzen Stück werden Radfahrer rechts neben LKWs gezwungen. Dort befinden sich Radfahrer im toten Winkel und werden beim Rechtsabbiegen übersehen“, so Daniel Neuhaus vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) aus Gütersloh.
Der für den Radverkehr gänzlich ungeeignete Gehweg unterschreitet die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg um 70 Zentimeter. Allein aus diesem Grund dürfte es hier keine Benutzungspflicht für Radfahrer geben.
Bis zum September 2012 durften Radfahrer an der Unfallstelle die Fahrbahn benutzen und es gab bis zu diesem Zeitpunkt keine Polizei- oder Pressemeldungen über Unfälle mit Radfahrern auf der Fahrbahn mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen. Radwegbenutzungspflichten dürfen jedoch nur dort angeordnet werden, wo für Radfahrer auf der Fahrbahn eine erheblich erhöhte Gefährdung besteht. In allen anderen Fällen sieht der Gesetzgeber seit dem Jahr 1997 grundsätzlich die Benutzung der Fahrbahn vor. Der Grund: Auf dem Radweg befinden sich Radfahrer oft außerhalb des Sichtfeldes der Autofahrer und daher kommt es an Kreuzungen immer wieder zu schweren Abbiegeunfällen.
Eine nachvollziehbare Begründung für die Wiedereinführung von Benutzungspflichten an einigen Stellen im Stadtbereich Gütersloh hat der ADFC noch nicht erhalten. „Die Benutzungspflicht an der Marienfelder Straße ist keine übersehene Karteileiche sondern sie wurde bewusst erst im September 2012 eingeführt. Die Kriterien für die Anordnung einer Benutzungspflicht erscheinen aber nicht erfüllt und damit ist sie rechtswidrig.“, so Neuhaus. „Die Stadt Gütersloh ordnet durch die Beschilderung an, dass sich Radfahrer im toten Winkel von LKWs und anderen Kraftfahrzeugen befinden.“
Über den ADFC
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