Erledigt
19.05.2013
09.01.2012
Heinz Felderhoff, Meinolf Körkemeier
normal
- Benutzungspflicht
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Für Radfahrer, die von der Nordhorner Straße (Bild 2) in die Osnabrücker Landstraße in Fahrtrichtung Avenwedder Straße einbiegen wollen ist nicht erkennbar, ob sie den linken Radweg benutzen dürfen oder müssen (Bild 3). Auf der rechten Straßenseite gibt es in diesem Abschnitt nur einen nicht für den Radverkehr freigegebenen Gehweg. Erst an der Einmündung Breslauer Straße ist der linke Fuß- und Radweg wieder mit einem Zeichen 241 StVO beschildert (Bild 4).
Die vom Verordnungsgeber gestellten strengen Vorraussetzungen für die Anordnung von Radwegebenutzungspflichten, z.B. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, werden an der Osnabrücker Landstraße vermutlich nicht erfüllt. Zudem ist laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) / zu § 2 / Rand-Nr. 33 die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung „insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“ Laut Rand- Nr. 35 kommt „ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.“
Die an der Osnabrücker Landstraße angeordneten Radwegbenutzungspflichten sollten daher aufgehoben werden. Da es auf der rechten Straßenseite keine Radverkehrsanlagen gibt, sollte der linke Fuß- und Radweg mittels Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) freigegeben werden. Die Freigabe sollte an allen Einmündungen durch geeignete Kennzeichnungen verdeutlicht werden.
Im August 2012 wurden an der gesamten Osnabrücker Landstraße die Radwegbenutzungspflichten aufgehoben. Zur linksseitigen Freigabe wurden Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angeordnet (Bild 5). An dem stark frequentierten Knotenpunkt mit der Nordhorner Straße (Bilder 2 + 3) wurde kein Z 1022-10 angebracht. Die linksseitige Freigabe sollte hier zumindest mittels Markierungen verdeutlicht werden.
Mai 2013: Zwischenzeitlich wurde hinter dem Knotenpunkt mit der Nordhorner Straße ein Zusatzzeichen 1022-10 angebracht (Bild 6). Damit ist die Mangelmeldung erledigt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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